Vorsorge für die Zukunft

So sichern Sie sich im Krankheits- oder Todesfall ab

Die Vorsorge für die Zukunft ist ein Thema, das viele Menschen gern aufschieben, obwohl es von großer Bedeutung ist. Im Leben gibt es zahlreiche unvorhersehbare Ereignisse, auf die man vorbereitet sein sollte, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche respektiert werden und die Angehörigen nicht unnötig belastet werden. Zu den wichtigsten Aspekten der Zukunftsplanung gehören Organspende, Vollmachten, Patientenverfügung und das Testament. Worauf es dabei ankommt, erfahren Sie hier:

Organspendeausweis

Organspende

Die Entscheidung, ob man Organspender sein möchte oder nicht, sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Viele Menschen haben den Wunsch, nach ihrem Tod Leben zu retten, wissen jedoch nicht, wie sie diese Entscheidung rechtlich festlegen können. In Deutschland kann man seine Bereitschaft zur Organspende auf einem Organspendeausweis dokumentieren. Dieser Ausweis sollte stets bei den persönlichen Dokumenten aufbewahrt und im besten Fall auch den nächsten Angehörigen mitgeteilt werden. Es ist wichtig, diese Entscheidung frühzeitig zu treffen und festzuhalten, um im Ernstfall Klarheit zu schaffen – nicht zuletzt auch um die Familie zu entlasten.

Vollmachten

Mit Vollmachten können Sie sicherzustellen, dass im Falle einer Geschäftsunfähigkeit eine vertrauenswürdige Person Ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten übernimmt. Eine sogenannte Generalvollmacht ermöglicht es, der bevollmächtigten Person, in fast allen Bereichen stellvertretend zu handeln. Besonders wichtig ist eine Bankvollmacht, um sicherzustellen, dass im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls jemand Zugang zu den Bankkonten hat und notwendige Transaktionen durchführen kann. Diese Vollmachten sollten schriftlich festgehalten und gut zugänglich aufbewahrt werden. Es ist ratsam, die bevollmächtigte Person sorgfältig auszuwählen und über deren Aufgaben zu informieren. Selbstverständlich können Sie eine solche Vollmacht auch wieder zurückziehen.

Patientenverfügung

Die sogenannte Patientenverfügung ist das Dokument, in dem man festlegt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie ist besonders wichtig, wenn man keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht, falls man in einen Zustand gerät, aus dem keine Heilung mehr möglich ist. Die Patientenverfügung stellt sicher, dass die eigenen Wünsche respektiert werden, auch wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Es empfiehlt sich, das Dokument mit einem Arzt zu besprechen, um sicherzustellen, dass alle medizinischen Optionen abgedeckt sind. Die Verfügung sollte an einem Ort aufbewahrt werden, der für die Angehörigen leicht zugänglich ist.

Dokumente ausfüllen
Testament ausfüllen

Testament und Berliner Testament

Ein Testament ist das zentrale Dokument, in dem festgelegt wird, wie das eigene Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll. Besonders häufig entscheiden sich Ehepaare für das sogenannte Berliner Testament. In diesem Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein, während die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben. Dies kann sinnvoll sein, um den überlebenden Ehepartner finanziell abzusichern. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass diese Regelung auch Nachteile haben kann, insbesondere wenn sich die familiäre Situation ändert. Es ist daher ratsam, ein Testament regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das Testament sollte notariell beglaubigt oder handschriftlich verfasst und sicher aufbewahrt werden, zum Beispiel in einem Bankschließfach.

Weitere Vorsorgemaßnahmen

Neben den bereits genannten Dokumenten gibt es weitere Maßnahmen, die man ergreifen kann, um für die Zukunft vorzusorgen. Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem eine Person ermächtigt wird, Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten wie der Gesundheitsvorsorge oder der Pflege zu treffen, falls man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Diese Vollmacht sollte ebenfalls sorgfältig ausgewählt und schriftlich festgehalten werden.

Ebenso kann es sinnvoll sein, eine Betreuungsverfügung zu erstellen. In dieser Verfügung legt man fest, wer im Falle der eigenen Geschäftsunfähigkeit vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll. Diese Regelung ist besonders dann von Bedeutung, wenn man sicherstellen möchte, dass eine bestimmte Person die Betreuung übernimmt.

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